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AGB

by admin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information über unsere AGB / Behandlungsvertrag / Kosten(-erstattung)

(I) Vertragsschluss, Terminvereinbarungen, Absagenregelung, Mitwirkung des Patienten

(1) Durch die gemeinsame Vereinbarung Ihrer Behandlungstermine kommt zwischen Ihnen als Patient und der Praxis ein Behandlungsvertrag zustande.

(2) Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten insbesondere Terminabsprachen per Telefon und Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.

(3) Absagenregelung:

Vereinbarte Praxistermine sind bindend. Sofern Sie einen Termin nicht einhalten können und diesen bis zu 48 Stunden vor Termin absagen, entstehen Ihnen keine Kosten und es wird Ihnen ein Ersatztermin angeboten. Kurzfristig, bis gar nicht abgesagte Termine müssen Ihnen leider in Höhe von € 80,00 in Rechnung gestellt werden, da diese Zeit für Sie fest eingeplant war. Anmerkung: Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die anderorts üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet, dass es nur möglich ist bis zu 48 Stunden vorher, den Termin anderweitig zu belegen. Eine Behandlungszeit von 45-55 Minuten muss auch für den einspringenden Patienten von der Warteliste organisiert werden. Diese Vereinbarung dient zudem nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. Nach § 615 BGB wird Ihnen die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht eingehalten und abgesagt wird.

(4) Bei verspätetem Erscheinen zu einem Termin kann die volle Behandlungsdauer nicht garantiert werden. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht der Praxis.

(5) Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, Therapiemaßnahmen vereitelt oder der Patient einer zumutbaren Körperhygiene nicht nachkommt.

(II) Gegenstand der Behandlung

Osteopathie – ist eine seit über 100 Jahren bekannte Behandlungsmethode, die der Förderung der Selbstheilungskräfte dient, wenn körperliche Strukturen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind. Die Osteopathie vereinigt in sich drei Systeme:

· das parietale System (Muskeln, Knochen, Bindegewebe)

· das viszerale System (Organe und ihre Aufhängungen)

· das cranio-sacrale System (Schädel, Kreuzbein, neurofasziale Strukturen).

Eine große Rolle in dem Gesamtorganismus spielen die Faszien. Diese umhüllen Muskeln, Organe und Gelenke. Sie sind kontinuierlich miteinander verbunden und stellen so die Verbindung vieler Strukturen her. Ist eine Struktur gestört, kann diese nicht isoliert betrachtet werden, weil sich ein Problem unweigerlich auf andere Strukturen auswirkt, d.h. eine Störung wird über Kompensationsmechanismen ausgeglichen, die zu anderen Beschwerden führen kann. Diese können sich in Form von Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, oder Funktionsstörungen zeigen und müssen nicht immer am gleichen Ort, wie die Ursache der Dysfunktion liegen. Die Osteopathie sucht nach diesen Zusammenhängen und versucht über manuelle Behandlungsmethoden Spannungen zu lösen und den gestörten Strukturen ihre Bewegungsfreiheit wiederzugeben.

Mögliche Begleiterscheinungen/ Komplikationen nach der Behandlung:

– muskelkaterähnliche Beschwerden für 1-3 Tage oder kurze Erstverschlimmerung

– Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schwitzen, Übelkeit

– Bandscheibenverletzungen, Frakturen der Rippen, Gefäßverletzungen

Gegenanzeigen einer Behandlung sind:

– Akute Entzündungen, akute Traumen oder Frakturen, akute Rheumat. Arthritis, Fieber

– Tumore (Hirn, Rückenmark, Wirbelsäule), akute Thrombosen, akute Aneurysmen

– Schwere neurologische Störungen (Ausfälle)

– Längere Behandlung mit Cortison in hohen Dosen

(III) Honorar, Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

Eine osteopathische Behandlung kostet € 80,00 (45-55 min). Die Abrechnung der Behandlung erfolgt nach jeder Behandlung entweder bar oder per EC-Karte. Zur eventuellen Erstattung des entsprechenden Anteiles reichen Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie verpflichten sich auch zur Zahlung von Beträgen, die nicht von Ihrer Versicherung erstattet werden.

(IV) Schweigepflicht und Datenschutz

Alles, was im Rahmen der Behandlung besprochen wird, fällt unter die Schweigepflicht. Der Behandler verpflichtet sich, ihre Privatsphäre zu wahren und keine Information an Dritte weiterzugeben. Datenschutz: Der Behandler speichert personenbezogene Patientendaten. Es gelten hier die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

(V) Sonstiges

(1) Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden des geschlossenen Behandlungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebungen dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder unbeabsichtigte Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zwischen der Praxis für Osteopathische Behandlungen Mira Wehde, Leipzig und dem Patienten als vereinbart, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks und des jeweiligen Vertragsbestandteils vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre.

Stand: 04.07.2023
Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (=Terminvereinbarung)!

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